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Gemeinsame Pressemitteilung von
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (DVV)
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB)
Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (KBE)
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)


Initiative im Hochschulbereich kann nur ein erster Schritt sein:
Weiterbildungsverbände fordern Aufhebung des Kooperationsverbots für die gesamte Bildung

Bonn/Berlin, 30. Mai 2012 – Beim heute vorgestellten Regierungsentwurf für eine Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich darf es nicht bleiben. Neben der Initiative zugunsten der Wissenschaft und Forschung benötigt Deutschland die Aufhebung des Kooperationsverbots auch in anderen Bildungsbereichen. Eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern über den gesamten Bildungsverlauf ist eine entscheidende Voraussetzung für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit im deutschen Bildungssystem. Dies betonen die führenden Weiterbildungsverbände in einer gemeinsamen Erklärung.


Kaum ein Bildungsexperte lässt heute noch einen Zweifel daran, dass sich das größte Bildungsproblem des Landes, die ungleiche Verteilung der Chancen, nur noch in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller politisch Verantwortlichen auf sämtlichen Entscheidungsebenen lösen lässt. Dies gilt für alle Bildungsbereiche – für die vorschulische, schulische, berufliche und hochschulische Bildung ebenso wie für die Erwachsenen- und Weiterbildung. Die nackten Zahlen dokumentieren die Dimension der Herausforderung: Über 60.000 Schülerinnen und Schüler verlassen ohne jeden Abschluss Jahr für Jahr die Schule. Rund 1,5 Millionen junge Menschen sind ohne Berufsabschluss. 7,5 Millionen erwerbsfähige Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten und können keine zusammenhängenden Sätze lesen oder schreiben.

Diese bedrückende Bildungsrealität lässt sich nur dann entscheidend verbessern, wenn aus dem Nebeneinander der Bildungspolitik ein entschiedenes und überzeugtes Miteinander wird. Die Länder haben die Kompetenz für Bildung, aber vielfach nicht die notwendigen Mittel. Der Bund hat die Mittel, aber praktisch keine Kompetenzen. Einem Zusammenwirken steht jedoch das grundgesetzliche Kooperationsverbot entgegen, das dem Bund nicht erlaubt, Initiativen oder Projekten Finanzhilfen zu gewähren, für die nicht er, sondern die Länder die gesetzgeberische Zuständigkeit besitzen. Gerade im Weiterbildungsbereich hat sich nicht nur einmal gezeigt, dass der Bund gebraucht wird –etwa um Maßnahmen gegen Analphabetismus und mangelnde Grundbildung zu initiieren und zu finanzieren. Künftig muss es Bund und Ländern aus Sicht der Verbände unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, in allen Bildungsbereichen gemeinsame Bildungsprogramme zu vereinbaren, an denen sich der Bund finanziell beteiligen kann – und dies, ohne den Föderalismus auszuhebeln.

Verantwortlich für den Inhalt: Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V.,        Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

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