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Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft




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VDP Sachsen-Anhalt: "Schere für Ausgaben an zwischen staatlichen und freien Schulen geht auseinander" PDF Drucken E-Mail

Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes beweist: Schere zwischen den Ausgaben der öffentlichen Hand für Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft geht immer weiter auseinander

Magdeburg, 02. Mai. 2011 - Aus dem aktuell vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Bericht „Bildungsausgaben: Ausgaben je Schüler/in 2008“ ergibt sich, dass in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr die schülerbezogenen Ausgaben für staatliche Sekundarschulen und Gymnasien überdurchschnittlich stark angestiegen sind. So wurde beispielsweise für jede(n) Schüler/in einer staatlichen Sekundarschule im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 8.100 € ausgegeben (im Jahr 2007: 6.800 €).

Nach Auffassung von Jürgen Banse, Geschäftsführer des VDP Sachsen-Anhalt, ist es zwar richtig, dass sich das Land sowie die Landkreise und Kommunen im Bildungsbereich auch finanziell stark engagieren, dabei sollten aber die Schüler/innen der Schulen in freier Trägerschaft nicht immer weiter ins Hintertreffen geraten: „Die Kluft zwischen den Ausgaben der Öffentlichen Hand für Schüler/innen staatlicher und vergleichbarer freier Sekundarschulen und Gymnasien hat sich im Jahr 2008 noch einmal gravierend verstärkt. So konnte eine Sekundarschule in freier Trägerschaft im Schuljahr 2008/09 nach der im Regelfall finanzhilfefreien dreijährigen Wartefrist maximal knapp 4.900 € Finanzhilfe je Schüler/in und Jahr erhalten. Das sind rund 3.200 € weniger, als für eine(n) vergleichbare(n) Schüler/in einer staatlichen Sekundarschule aufgebracht wurde. Das Finanzhilfeniveau lag im Haushaltsjahr 2008 daher bei den Sekundarschulen in freier Trägerschaft bei gerade einmal 60 Prozent.“

Der VDP Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die Schulen in freier Trägerschaft auch in der Zukunft die sachsen-anhaltinische Schullandschaft mit ihren pädagogischen Konzepten bereichern wollen. Vorraussetzung dafür ist, dass die freien Schulen durch das Land in die Lage versetzt werden, ihre Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter adäquat bezahlen und gleichzeitig die von ihren Schülern bzw. deren Eltern aufzubringenden Schulgelder möglichst niedrig halten zu können. Alles andere würde gegen Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes verstoßen.

In diesem Zusammenhang begrüßt der VDP Sachsen-Anhalt die Initiative des neuen Kultusministers, den (staatlichen) Schulen mehr Freiraum für Investitionen und bei der Personalgewinnung einräumen zu wollen. Dies dürfe aber nicht zu einer weiteren Abkopplung der Finanzhilfeberechnung für Schulen in freier Trägerschaft von den tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten der staatlichen Schulen führen, weil dann von einer Chancengerechtigkeit keine Rede mehr sein könne, so Banse. Bis heut erhalten die Schulen in freier Trägerschaft im Gegensatz zu den staatlichen Schulen beispielsweise keine Zuschüsse für ihren Ganztagsschulbetrieb oder aus dem Programm „Aufwandsentschädigungen für außerunterrichtliche schulische Projekte und den ergänzenden Einsatz von Experten im Unterricht“. Außerdem erwartet der VDP Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der aktuellen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes eine gründliche Überarbeitung des Ende Dezember 2010 von der damaligen Landesregierung vorgelegten Schülerkostenvergleichsberichts nach § 18 g  Schulgesetz. Hierin war die Empfehlung gegeben worden, die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft um mindestens weitere 12 Prozent abzusenken.

Verantwortlich für den Inhalt: Jürgen Banse, Geschäftsführer VDP Sachsen-Anhalt